Stadtsanierungsgebiet

2. Fortschreibung Städtebauliches Entwicklungskonzept (SEKO) Stadt Neusalza-Spremberg

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

Auf Grundlage der 2. Fortschreibung städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO) soll die vorhandene Gebietskulisse im Bund-Länder-Programm „Stadtumbau“ aktualisiert werden. Dies betrifft sowohl räumliche Erweiterungen als auch Reduzierungen. Im Ergebnis ist eine Vergrößerung der Gebietskulisse um 2,1 ha auf 34,7 ha geplant. Ziel des Förderprogrammes "Stadtumbau - Teil Aufwertung" (SU-A) ist es, durch Stadtumbaumaßnahmen die Begleiterscheinungen der demografischen Entwicklung aufzufangen. Gefördert werden dabei beispielsweise der Rückbau von leer stehendem Wohnraum sowie Ordnungsmaßnahmen, Baumaßnahmen und Sicherungsmaßnahmen.

Durch die räumliche Erweiterung können entsprechende Maßnahmen auch durch Städtebaumittel gefördert werden. Wichtige Maßnahmen wie u. a. die Sanierung des Nebengebäudes der Pestalozzi-Oberschule, die Sanierung des Nebengebäude des Rathaus sowie die Modernisierung der Vereinsheime am Hänscheberg und in der Talstraße werden in das Fördergebiet aufgenommen.

Gesetzliche Grundlagen, in der jeweils geltenden Fassung:

  • § 171 b Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
  • Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen für das Programmjahr 2018 (VV Städtebauförderung 2018)
  • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (RL Städtebauliche Erneuerung – RL StBauE) vom 14.08.2018
  • Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Programme der Städtebauförderung für das Programmjahr 2019 vom 02.10.2018
  • Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Entsprechend der 2017/2018 erfolgten Programmevaluierung im Stadtumbau waren die konzeptionellen Grundlagen für das Stadtumbaugebiet „Stadtkern“ fortzuschreiben. Neben der Aktualisierung der allgemeinen Rahmenbedingungen, die sich seit 2015 geändert haben, liegt der Fokus der 2. Fortschreibung und Erweiterung  des SEKOs „Stadtkern“ 2018 auf der Aktualisierung der städtebaulichen Analyse sowie der daraus ableitbaren Maßnahmen – unter Berücksichtigung der Erweiterung auf dann insgesamt 34,7 ha. Ziel ist eine abgestimmte konzeptionelle Grundlage für die Fortführung und Verlängerung des Programmzeitraumes des Stadtumbaugebietes.

Gesetzliche Grundlagen, in der jeweils geltenden Fassung:

  • § 171 b Abs. 12Baugesetzbuch (BauGB)
  • Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen (RL Städtebauliche Erneuerung – RL StBauE) vom 14.08.2018
  • Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Programme der Städtebauförderung für das Programmjahr 2019 vom 02.10.2018

Der Beschluss erfolgte im Januar 2019 durch den Stadtrat von Neusalza-Spremberg. Sie finden im Anhang die Gebietsübersicht und die dazugehörige Fortschreibung.

Matthias Lehmann
Bürgermeister