Antrag auf Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung von Schäden der Augusthochwasser 2010
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
mit Wirkung vom 27.08.2010 hat der Landrat für den Landkreis Görlitz mit Zustimmung der AG Runder Tisch die Richtlinie beim Landkreis Görlitz zur Verteilung der Soforthilfe des Freistaates Sachsen und sonstigen Zuwendungen anlässlich der Augusthochwasser 2010 erlassen.
Die Stadt Neusalza-Spremberg schließt sich der Empfehlung an, entsprechend der Richtlinie zu verfahren.
Gern unterstützen wir Sie bei der Antragstellung. Wenden Sie sich bitte bei Fragen bzw. Bedarf an weiteren Antragsformularen an folgende Mitarbeiter der Stadtverwaltung:
Frau Hoffmann, Tel. 035872-36117, e-Mail
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Ihre Hilfe bei der Antragstellung haben außerdem auch die einschlägigen Hilfseinrichtungen (DRK, Diakonie usw.) zu gesagt.
Bei Bedarf reichen Sie bitte Ihren ausgefüllten Antrag bis spätestens
08.09.2010
bei der Stadtverwaltung Neusalza-Spremberg, Kirchstraße 17, 02742 Neusalza-Spremberg ein.