Land unter auch im LEADER – Gebiet Zentrale Oberlausitz

Bei Hochwasserschäden am eigenen Grundstück können über das Förderprogramm „Integrierte Ländlichen Entwicklung“ (ILE) Zuschüsse beantragt werden.

Gewerbetreibende können für Außensanierungen an ihren gewerblich genutzten Gebäuden einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten, der bis zu 40 % der Baukosten betragen kann. Auch Außenanlagen, wie gewerbliche Nutzflächen mit Ufermauern sowie Planungskosten sind inbegriffen.

Dabei ist die Förderuntergrenze von 15.000 € Zuschuss zu beachten.

Sind Gebäude nicht mehr nutzbar, können für die erforderlichen Abbruchmaßnahmen ebenfalls finanzielle Unterstützungen beantragt werden.

Auch Vereine, Kirchen und nichtgewerbliche Zusammenschlüsse können für Maßnahmen der Modernisierung, der Gebäudeaußensanierung und damit verbundener Maßnahmen im Freiraum das Förderprogramm in Anspruch nehmen. Die Höhe der Förderung beträgt in diesen Fällen 75 % der nachgewiesenen Kosten.

Für schnelle Soforthilfe ist das Förderprogramm aufgrund der Verfahrensvorschriften und der Antragsdauer nicht geeignet. Das gilt auch für Hochwasserschäden an Wohngebäuden, da das Förderprogramm für Wohnnutzung nur Baumaßnahmen an leerstehenden Gebäuden unterstützt. Hier sollten andere Hilfsmöglichkeiten geprüft werden.

Interessierte Bürger, Unternehmer und Vereine erhalten weitere Informationen auf der Internetseite der Region www.zentrale-oberlausitz.de bzw. können sich für detaillierte, kostenlose Beratungen an das  beauftragte Regionalmanagement wenden.

Kontakt:

Für die Orte Beiersdorf, Neusalza-Spremberg (mit Friedersdorf) und Oppach

Ulrike Neumann
Lindenberger Straße 46b
02736 Oppach
Tel. 035872 41910
Fax. 035872 41911
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Für die Orte Cunewalde, Dürrhennersdorf, Niedercunnersdorf und Schönbach

Beate Mücke
Purzelgasse 10
02747 Strahwalde
Tel. 035873 / 30641
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