Das Kabinett hat am 10.August ein Sofortprogramm für Hochwasseropfer beschlossen. Die Hilfen basieren wesentlich auf zwei Säulen. Das eine sind Darlehen, das andere sind Förderprogramme.
1. Darlehen
Für alle Geschädigten wird es ein zinsverbilligtes Sonderdarlehensprogramm als Überbrückungshilfe geben. Die Laufzeit beträgt maximal 18 Monate. Der Zinssatz für Private und Unternehmen beträgt 1,5 Prozent.
2. Förderprogramme
Der Freistaat kündigte zudem an, dass bereits bestehende Förderprogramme auf die Bedürfnisse von Flutopfern angepasst werden sollen. Das heißt, künftig können diese auch auf finanzielle Hilfe aus staatlichen Fördertöpfen rechnen. Über die Details will man die Öffentlichkeit dann informieren. Insgesamt sollen über Förderprogramme bis zu 50 Millionen Euro ausgezahlt werden.
Die Sächsische Aufbaubank (SAB) wird die Darlehen aus dem heute beschlossenen Sofortprogramm auszahlen.
Über eine Telefonhotline (0351 - 4910 4920) werden alle Fragen zur Hochwassersoforthilfe beantwortet. Außerdem können sich die betroffenen im Internet informieren: http://www.sab.sachsen.de/de/foerderung/index.html. Auch die Anträge werden im Internet zur Verfügung gestellt.
Die SAB hat darüber hinaus zusätzliche Beratungsteams in den vom Hochwasser betroffenen Landkreisen. Der Kontakt läuft über die jeweiligen Landratsämter.
Bürgertelefone
In den betroffenen Landkreisen und Städte sind nachfolgende Telefone für Bürgeranliegen frei geschaltet
Landkreis Görlitz: Bürgertelefon Landkreis 035 88 / 28 59 41 und 035 88 / 28 59 40